urheberrecht, rechte zum geistigen eigentum, deren schutz und erzwingung
Der Bereich des Urheberrechts und der Rechte zum geistigen Eigentum gehört in das Wirkungsfeld von Josef Fiřt. Hier setzt er unter anderem seine speziell in diesem Bereich erworbenen Kenntnisse ein, die er beim Postgradualstudium an der Juristischen Fakultät in Passau erworben hat.
In diesem Rechtsbereich wirkt Josef Fiřt seit 2001. Die Arbeit der Rechtsanwaltskanzlei ist insbesondere die Vertragsagenda. Hier werden konkrete Urheber-, Lizenzverträge und Gutachten nach dem Wunsch der Klienten abgefasst, und/oder bedeutsame (auch internationalen) Transaktionen von den Rechtsanwälten der Kanzlei betreut.
Die Rechtsanwaltskanzlei sichert auf der Basis reicher Erfahrungen sowohl die Eintragungen tschechischer Schutzmarken ins Register (geführt beim Amt des gewerblichen Eigentums), als auch die Eintragungen internationaler Schutzmarken und von Gemeinschaftsmarken. Weiter bietet sie Zusammenarbeit bei Geltendmachung von weiteren Rechten an den Ergebnissen technischer schöpferischer Tätigkeit an, wie z. B. die Erteilung von Erfinderpatenten oder die Eintragung ins Register der Industrie- oder Gebrauchsmuster.
Immer grössere Bedeutung für viele Klienten hat die effektive Erzwingung der Rechte aus dem geistigen Eigentum. Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und sind bereit, tatkräftig Ihre Rechte sowohl aus Schutzmarken, als auch aus anderen Rechten zum geistigen Eigentum zu wahren. Auch hier können wir eine Vielzahl von positiven Referenzen vorweisen.
Bei Bedarf zieht Kořán und Fiřt, Rechtsanwaltskanzlei, das Spezialwissen von Patentanwälten heran.