umweltrecht und die problematik der abfälle und verpackungen

Kořán und Fiřt, Rechtsanwaltskanzlei, widmet sich ausführlich und gezielt der Problematik des Umweltrechts. Jan Kořán erwarb in langjähriger Praxis reiche Erfahrungen mit der Rechtsregelung des Gesetzes über Verpackungen (Gesetz Nr. 477/2001 Slg.) und den damit verbundenen Vorschriften; insbesondere mit Rücksicht auf die Erfüllung der Pflicht der Zurücknahme und der Ausnutzung von Rohstoffen, sowie die Tätigkeit der autorisierten Verpackungsgesellschaften.

Beide Partner beraten Betreiber von Kollektivsystemen, Abfallverarbeitende Betriebe und andere in diesem Bereich tätige Personen und erbringen damit verbundene Leistungen speziell bei der Zurücknahmepflicht von Erzeugnissen (Elektroanlagen, Batterien und weitere) sowie der Abfallbehandlung im Allgemeinen (Gesetz Nr. 185/2001 Slg.)

Josef Fiřt beschäftigt sich mit der Thematik der Luftreinhaltung und den Pflichten, die sich aus dem Betrieb der die Luft verunreinigenden Quellen und ihrer Genehmigung entstehen.

Gemeinsam haben beide Partner Erfahrungen mit den Vorschriften über die besondere Nutzung von Wasser und weitere mit dem Wassergesetz verbundene Fragen, sowie mit den damit verbundenen Raumordnungs- und Bauvorschriften/-verfahren, sowie mit den Vorschriften für den Betrieb von Lagerstätten für radioaktive Abfälle nach dem „Atomenergiegesetz“.

Die Rechtsanwaltskanzlei erbringt im Bereich des Umweltrechts alle erforderlichen rechtlichen Dienste, insbesondere bei der Vertretung in Verwaltungsverfahren vor Organen der Staatsverwaltung und der Selbstverwaltung (einschliesslich des Gerichtsverfahrens in der Verwaltungsgerichtsbarkeit), bei der Regelung der Vertragsverhältnisse in diesem Bereich, und bei der Erarbeitung von Rechtsanalysen und Bewertungen.

Beide Partner haben sich im Rahmen von rechtlichen due diligence, durchgeführt bei der Realisierung der Fusionen und Akquisitionen, an den Prüfungen der Pflichterfüllungen beteiligt, die den Unternehmen durch das Umweltrecht auferlegt sind.